Sachbericht zur Vorlage Nr. 2023/006:

Die Harsumer Baulandentwicklungsgesellschaft (HABEG) beabsichtigt, im Südwesten der Ortschaft Hönnersum ein Baugebiet zu entwickeln. Im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 7 "Hönnersum-West", der 2001 rechtkräftig geworden und mittlerweile vollständig ausgebautist, soll ein weiteres Wohngebiet angeschlossen werden.

Nach nunmehr 20 Jahren besteht ein erneuter Bedarf, im Rahmen der Eigenentwicklung, den das Regionale Raumordnungsprogramm 2016 des Landkreises Hildesheim vorgibt, in Hönnersum Wohnraum bereitzustellen.

Hierfür ist 2022 bereits der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 “Am Beygraben” gem. § 13b BauGB gefasst worden. Durch die Gesetzgebung des Bundes wurde zeitlich befristet im Baugesetzbuch der § 13b eingeführt, damit die Kommunen auf den allgemeinen Wohnraummangel der letzten Jahre reagieren und Wohnbauland relativ zeitnah bereitstellen können. Voraussetzung hierfür ist, dass ausschließlich Wohnnutzungen in dem Baugebiet zugelassen sind und dass die zulässige Grundfläche, die überbaut werden darf, nicht größer als 1 ha ist. Außerdem muss der unmittelbare Anschluss der Plangebietsfläche an die bebaute Ortslage vorliegen. Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 1,4 ha umfasst eine zulässige Grundfläche von rund 4.559 qm (Allgemeines Wohngebiet 1 ca. 7.325 qm x GRZ 0,35 = 2.564 qm plus Allgemeine Wohngebiete 2 und 3 ca. 4.988 qm x GRZ 0,4 = 1.995 qm). Der vorgegebene Rahmen wird also eingehalten.

Die Möglichkeit des Verfahrens nach § 13b BauGB ist zeitlich begrenzt. Das Verfahren muss

bis zum Ablauf des 31.12.2024 mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen sein.

 

Es wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verzichtet, so dass ein verkürztes, einstufiges Beteiligungsverfahren durchgeführt wird. Außerdem ist kein Umweltbericht zu erstellen, so dass keine Kompensationsmaßnahmen z.B. für die Schutzgüter “Boden” und “Arten und Biotope” zu leisten sind. Davon unabhängig ist aber der Artenschutz zu beachten, weshalb die Fläche auf betroffene Arten des Offenlandes (z.B. Feldhamster, Feldlerche) gutachterlich untersucht worden ist. Entsprechend dem Fachbeitrag zum Artenschutz werden Kompensationsflächen für Feldlerche und Feldhamster nördlich von Hönnersum bereitgestellt.

Es wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, welches die Geräuscheinwirkungen durch

Windenergieanlagen, die Trocknungsanlage der angrenzenden landwirtschaftlichen Hofstelle und durch die südlich benachbarte “Eichendorffstraße” (K 107) auf das Plangebiet untersucht hat. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass für das gesamte Plangebiet eine “besonders ruhige Wohnlage” vorliegt und weder aktive noch passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Das Baugebiet liegt in integrierter Lage in unmittelbarer Nähe zum Dorfgemeinschaftshaus von Hönnersum, zur Kirche St. Bernward und zur öffentlichen Parkanlage an der "Aloys-Kreye-Straße".

Der Bebauungsentwurf (s. Anlage 2) und insbesondere der Bebauungsplan liegen jetzt ausgearbeitet vor, mit textlichen Festsetzungen und örtlicher Bauvorschrift (s. Anlage 1). Es ist geplant, mit einer Straßenschleife an die "Aloys-Kreye-Straße" anzubinden und mit zwei

Stichstraßen die westlichen Grundstücke zu erschließen. Es ist die Ausweisung eines “Allgemeinen Wohngebietes” (WA) mit einer Ein- bis Zweigeschossigkeit und Grundflächenzahlen zwischen 0,35 und 0,4 geplant. Neben eingeschossigen Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken ist in integrierter Lage auch ein Mehrfamilienhaus, z.B. für das Seniorenwohnen, mit zwei Vollgeschossen möglich. Im Süden sind mit einer Zweigeschossigkeit und der "abweichenden Bauweise" auch verdichtete Bauweisen möglich, z.B. als Hausgruppen mit breiten Reihenhäusern bzw. sogenannten Kettenhäusern. Hierdurch findet eine sparsamere Nutzung der Bodenressourcen statt, außerdem soll das gemeinschaftliche Mehrgenerationenwohnen "Tür an Tür" ermöglicht werden. Wenn sich dieses Konzept nicht umsetzen lässt, können innerhalb der abweichenden Bauweise auch Einfamilien- oder Doppelhäuser errichtet werden.

Nach ingenieurtechnischer Prüfung der Entwässerungssituation wird jetzt im Westen ein

Entwässerungsgraben eingerichtet, über den das Oberflächenwasser der westlich anschließenden Baugrundstücke in das nördlich bereits bestehende Regenrückhaltebecken (RRB) eingeleitet wird. Das Oberflächenwasser des übrigen Gebietes kann über die bestehenden etze dem RRB zugeführt werden. Das RRB wird dafür etwas vergrößert. Auf den westlichen, privaten Baugrundstücken wird ein Gehölzstreifen als grüner Ortsrand zur offenen Landschaft festgesetzt. Ebenso erfolgt nach Süden, im Anschluss an das bestehende landwirtschaftliche Gehöft, eine Eingrünung auf den Grundstücken. Der ruhende Verkehr soll einerseits auf den Grundstücken selbst untergebracht werden (z.B. 2 Einstellplätze / Grundstück); die Grundstücke sind dafür ausreichend groß bemessen. Andererseits werden Parkbuchten mit Bäumen im öffentlichen Straßenraum bereitgestellt.

Für den östlich anschließenden B-Plan Nr. 7 war eine örtliche Bauvorschrift über Gestaltung erlassen worden, weil Hönnersum ein weiterhin ländlich geprägtes, kleineres Dorf ist. Für das jetzt geplante Baugebiet "Am Beygraben" erfolgen entsprechende Regelungen, damit die Baugebiete untereinander zusammenpassen (s. Anlage 1). In Aufnahme der örtlichen Bauvorschrift des B-Plans Nr. 7 erfolgen Festsetzungen zur Fassadengestaltung (rot- bis rotbraune Ziegelfassaden, helle Putz- und Holzfassaden in Weiss, Beige, Hell- bis Mittelgrau), zur Dachform und -farbe (symmetrische Satteldächer Dächer von 35-45 ° sowie begrünte Dächer mit mind. 20°, rot- bis rotbraune Eindeckung); Carports und Garagen sind zu begrünen. Die Trauf- und Firsthöhen werden beschränkt, um überhohe Gebäude zu vermeiden. Bei den Einzel- und Doppelhäusern liegen diese bei 6m (TH) und 8m (FH), beim geplanten Geschosswohnen bei 9m (TH) und 12m (FH), bei den Hausgruppen bei 6,5m (TH) und 11,5m (FH). Außerdem erfolgt eine Pflicht zu Nutzung solarer Energie auf 50 % der dafür tatsächlich nutzbaren Dachflächen. Einfriedungen sind nur bis 80 cm aus Metall, Mauer

werk, Beton und Naturstein zulässig. Gabionen und zusätzliche Zaunfüllungen sind nicht zulässig.

Vorgärten sind begrünt anzulegen, Schottergärten ausgeschlossen. Insgesamt wird für dieses Baugebiet der Standard aus dem B-Plan Nr. 15 "An der Filderkoppel" (Borsum) weiterverfolgt.

Für den südlich anliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und westlich liegende landwirtschaftliche Flächen werden für vorhandene Dränageleitungen Leitungsrechte eingeräumt. Im Westen wird die Dränageleitung unterhalb des geplanten Grabens geführt.

Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 8 "Am Beygraben" öffentlich auszulegen und zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Um Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag wir gebeten.

Beschlussvorschlag:

1.) Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Am

Beygraben“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziff.

2 BauGB öffentlich auszulegen.

2.) Der Verwaltungsausschuss beschließt, gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziff. 3

BauGB zu beteiligen.