Windkraft-Pläne in der Gemeinde Harsum

Die Gemeinde Harsum fordert Änderungen am Entwurf des Landkreises Hildesheim zur Windkraftplanung. Drei der 32 geplanten Vorrangflächen betreffen das Gemeindegebiet direkt.

Die Gemeinde sieht zwar die Notwendigkeit für Windkraft, kritisiert aber:

- Unklare Karten, fehlende Grenzen/Bezeichnungen

- Unzureichende Umwelt- und Landschaftsprüfung

- Nicht nachvollziehbare Abwägungen

Stadtplanerin Lena Weber-Hupp prüfte das Konzept für Harsum, Schellerten und Söhlde und stellte die Mängel im Bauausschuss vor.

Geplante Flächen:

Algermissen West:

Nördlich von Harsum, nahe Stichkanal und A7

Fläche: ca. 32,6 ha

Potenzial: 4 Windräder auf Harsumer Gebiet, bis zu 16 inkl. Nachbargemeinden Algermissen und Giesen

Zustimmung von Politik und Verwaltung

Bahnhof Bettmar:

Auf Gebieten von Harsum und Schellerten, angrenzend an Hildesheim

Bestehende Anlagen: je 2 in Harsum und Schellerten, 2 in Hildesheim

Geplant: 4 neue Anlagen

Kritik: Riegelartige Fläche, möglicher Sichtkreis um Machtsum

Vorschlag: Reduktion von 53,5 ha auf ca. 30 ha

Adlum:

Bisher: 3 Windräder nordwestlich von Oedelum

Potenzial: bis zu 17 Windräder auf Gebieten von Schellerten und Hohenhameln

Sorge: fast vollständige Umzingelung des Ortes durch Windräder

Drispenstedt (Hildesheim):

Nähe zu Hönnersum und Asel

Ablehnung durch Harsum wegen Lärmbelastung und Nähe zur Flugplatzrunde Hildesheim sowie Nähe zum Neubaugebiet „Am Beygraben“ in Hönnersum , das vom Landkreis nicht berücksichtigt worden ist.

Umsetzung nur mit Verlegung der Platzrunde möglich – nicht erwünscht

Weitere Schritte:

Der Bauausschuss und Rat stimmten der von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellungnahme zu.


Mitteilung des Ortsbürgermeisters an den Landkreis im Rahmen der Bürgerbeteiligung:


Zusätzlich zu der Stellungnahme und den Einwänden der Gemeinde Harsum zu VR Wind Nr. 11 Hildesheim-Drispenstedt mache ich darauf aufmerksam, dass sich das Dorf Hönnersum inzwischen inzwischen nach Westen weiterentwickelt hat mit dem Neubaugebiet "Am Beygraben". Die Erschließung ist komplett abgeschlossen und die Bebauung ist ab August vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass diese Neubausiedlung die genannte Schutzgrenze (875 m) zwischen Windkraftanlagen und Bebauung unterschreitet. Auf der Planungskarte ist das Neubaugebiet noch nicht erfasst.

Von daher ist dies Vorranggebiet abzulehnen. Nähere Informationen zur Lage des Baugebiets sind im Bauamt der Gemeinde Harsum zu bekommen.

 

Mit besten Grüßen, Burkhard Kallmeyer, Ortsbürgermeister der Ortschaft Hönnersum,

Gemeinde Harsum (2.7.2025)