Anmerkung: Der Landkreis Hildesheim hat inzwischen die Stillegung aller vier Anlagen sowie eine Absperrung angeordnet. Nach den Ursachen wird geforscht.


Abschließende Stellungnahme Ortsrat zur Windenergie

Windpark Hönnersum - Machtsum

 

Ohne Zweifel ist Windenergie eine bedeutsame Technologie, um die Ziele der in Deutschland eingeleiteten Energiewende zu erreichen und um dem Klimawandel mit den zu erwartenden erheblichen negativen Konsequenzen entgegenzuwirken. Dementsprechend intensiv erfolgt der Ausbau der Windkraft hierzulande.

 

Seit 2001 hat sich die Gesamtkapazität aller deutschen Windparks verachtfacht und mittlerweile eine Nennleistung von 52.000 Megawatt erreicht. Theoretisch könnte damit fasr der gesamte jährliche Strombedarf in Deutschland gedeckt werden, wenn alle Windkrafträder täglich 24 Stunden bei Höchstlast liefen.

 

In der Realität bietet sich allerdings ein anderes Bild: nur etwa ein Fünftel der jährlich in Deutschland benötigten Elektrizität wird von der Windkraft erbracht. An besonders windreichen Tagen im Herbst können Spitzenwerte erreicht werden, an denen ein Anteil von 70% am Gesamtstromaufkommen aus Windkraft stammt. Auf der anderen Seite leisten alle Windenergieanlagen in Deutschland an sehr windarmen Tagen (z.B. im Hochsommer)  gerade einmal einen Anteil von einem Prozent des Gesamtstrombedarfs. Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen deutschland- und europaweit, an Land und Offshore, zur gleichen Zeit nicht genügend Wind weht.

 

Und genau darin besteht das Problem, nämlich dass Windenergie nicht gleichbleibend zur Verfügung steht und praktisch gar nicht zu Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland beitragen kann.

 

Auch im Zusammenspiel mit  Solarenergie, Wasserkraft und Biogasanlagen lässt sich die Stromversorgung in Deutschland durch regenerative Energieträger allein derzeit nicht sicherstellen.

 

Daher kann auch weiterhin nicht auf sog. Backup-Systeme verzichtet werden, die die kontinuierliche Stromversorgung auch dann sicherstellen, wenn die Stromerzeugung aus regenerativen Energieträgern nicht ausreichend möglich ist.

 

Derzeit begegnet man diesem Problem in Deutschland damit, dass konventionelle Kraftwerke in sog. „Dunkelflauten“ zugeschaltet werden und den nötigen Strom liefern, den Solar- und Windenergie zu dem Zeitpunkt nicht beitragen können. Häufig sind das dann Braunkohlekraftwerke, deren Stromproduktion besonders preisgünstig, aber gleichzeitig hochgradig klimaschädigend ist. Da sich die konventionellen Kraftwerke jedoch nicht einfach  schnell zu- oder abschalten lassen, kommt es zur Überproduktion von Elektrizität. Im Jahr 2018 waren das knapp 10%, was fast der Hälfte des durch Windkraft erzeugten Stroms entspricht.

 

Die Konsequenzen sind sog. Negativpreise (der Verkäufer bezahlt den Abnehmer), zu denen der überschüssige Strom ins Ausland verkauft wird.

 

Zudem wird (in absoluten Zahlen) nicht weniger Kohlendioxid durch Braunkohleverstromung ausgestoßen als 2010, mit verheerenden Folgen für das Klima.

 

Verschärft wird die Situation noch dadurch, dass es nicht genügend Leitungen gibt, die den Strom aus dem Norden (allein in Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden mehr als ein Drittel des deutschen Windstroms produziert)  zu den Industrieanlagen in Süd- und Westdeutschland transportieren.

 

Kein Wunder also, dass wir in Deutschland das Klimaziel 2020 nicht erreichen können!

 

Folglich ist es dringend erforderlich, dass

1.      Speicherkapazitäten geschaffen werden, die die hohe Fluktuation der Stromproduktion aus regenerativen Ressourcen glätten können und für eine gesicherte Stromversorgung ohne weiteren CO2-Ausstoß durch konventionelle Kraftwerke sorgen.

2.      ausreichend Stromleitungen zur Verfügung stehen, die den in Norddeutschland hergestellten Windstrom zu den Produktionsstätten im Süden Deutschlands transportieren.

 

Sonst bleiben Windkrafträder das, was sie heute vor allem sind: ein lukratives Geschäft. Allein mit einem Windrad kann man mehr Pacht im Jahr erzielen, als schätzungsweise 95 % unserer Einwohner jährlich ihr Einkommen nennen. Von daher kann man es Landwirt nicht verdenken, wenn sie sich für Anlagen auf ihrem Land einsetzen.

 

Die Problematik im Überblick:

 

  • es fehlen Transportleitungen in den Süden der Republik
  • es ist notwendig, den Strom dezentral zu produzieren, also auch vermehrt Windenergieanlagen in Bayern und Baden-Württtemberg zu bauen
  • es gibt nicht genügend Speichermöglichkeiten für den höchst unregelmäßig anfallenden Windstrom
  • folglich muss eine Menge Strom ins Ausland abgegeben werden. Dort lässt man sich die Annahme z.T. sogar bezahlen! (Negativpreise)
  • kein Rückgang des CO²-Ausstosses durch Braunkohleverstromung seit 2010 mit verheerenden Folgen für das Klima
  • Durch den Überschuss an Strom ist der Strompreis an der Strombörse stark gesunken.
  • Für den Endverbraucher steigen aber die Strompreise, da den Windkraftbetreibern ein fester Abnahmepreis garantiert wird.
  • Höchst ungleiche Regelung der Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung.
  • Die Bundesregierung hat seinerzeit bei der Verabschiedung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Abstandsregelung zur Wohnbebauung den Ländern überlassen.
  • In Bayern beträgt der Abstand bei 200 Meter hohen Anlagen zum Beispiel daher 2 Kilometer (wodurch dort kaum Windräder errichtet werden können), während in Niedersachsen die Landkreise die Abstände bestimmen. In unseren Nachbarkreisen betragen die Abstände 1000 Meter, im Landkreis Hildesheim 700 Meter

Die Chronologie des Windparks Harsum-Schellerten


Im Jahr 2011 kam es zu einer ersten Planung in unserem Bereich. Ausgehend von einer Initiative von u.a. Machtsumer Landwirten sollten 16 Windräder auf einer Fläche zwischen Hönnersum und Kemme errichtet werden.

 

Diese Planung wurde verworfen, da Naturschutz-Belange für den Teil östlich der Landstraße 411 zwischen Machtsum und Bettmar dem entgegenstanden.

 

Nun konzentrierte sich der Investor auf den westlichen Teil mit sechs Windkraftanlagen. Dazu bedurfte es eines Flächennutzungsplanes der Gemeinden Harsum und Schellerten. Im Rat der Gemeinde Schellerten wurde dieser mehr oder weniger durchgewunken, während es in Harsum erheblich länger dauerte. Einwände kamen vom Ortsrat Hönnersum und den Fraktionen der SPD sowie vom Bündnis für Borsum.

Da Harsum bereits einen Flächennutzungsplan für Windräder hatte (nämlich für die drei Windkraftanlagen an der Hogesmühle zwischen Borsum und Bettmar), bestand eigentlich keine Notwendigkeit, diesen zu ändern. Dennoch beschloss der Rat dann aber am 15. März 2015 mit 17 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen die 31. Änderung des Flächennutzungsplans. Fortan stand die Fläche für die neuen Windräder zur Verfügung. Die bisherigen Windräder an der Hogesmühle genießen allerdings weiterhin Bestandsschutz.

 

Aus Sicht des Ortsrates bedauerlich: Nur einer von den damals drei Gemeinderatsmitgliedern aus Hönnersum stimmte gegen den Antrag. Für den Landkreis war es eine frohe Kunde: Endlich konnte er eine Fläche in sein Raumordnungsprogramm eintragen, die die Errichtung von Windkraftanlagen vorsah.

Nach dieser Genehmigung konnte nun der Investor einen Bauantrag beim Landkreis Hildesheim stellen. Die Einwände der Bürgerinnen und Bürger fanden keine Berücksichtigung, wohl aber die der Denkmalschutzbehörden der UNESCO, des Landes, des Landkreises und der Stadt Hildesheim, die allesamt erhebliche Bedenken hatten. Grund: Der verstellte Blick auf die Andreaskirche.

Ergebnis: Der Antrag wurde am 31.12.2016 abgelehnt.

Nunmehr stellte der Investor einen neuerlichen Antrag im Frühjahr 2017. Nur noch 4 Windkraftanlagen sollten bei geänderten Positionen den Bedenken Rechnung tragen.

 

Es gingen zu diesem Antrag über 50 Einwände ein, die im Frühjahr 2018 in einer öffentlichen Sitzung beim Landkreis Gegenstand einer Erörterung waren. Sie wurden allesamt abgelehnt und auch die Denkmalbehörden hatten offensichtlich keine erheblichen Bedenken mehr, sodass der Landkreis im April 2018 die Baugenehmigung für vier Windkraftanlagen erteilte, die zusammen die gleiche Nennleistung haben, wie die ursprünglich geplanten sechs.

Inzwischen ist mit dem Bau begonnen worden. Was eigentlich erst jetzt auffällt: Es sind riesige Flächen besten Ackerbodens versiegelt für die Zuwegungen zu den Windrädern. Bei jedem Baugebiet und bei Radwegen achten die Behörden und Naturschutzvereine zu Recht auf die Gefährdung der Hamster. Hier hat das offensichtlich keine Rolle gespielt.

Fazit:

  1. Der Drops war eigentlich schon gelutscht, um es mal salopp zu sagen, als der Rat 2015 den Flächennutzungsplan beschloss. Das war die einzige politische Entscheidung in der Angelegenheit. Alles, was in den Jahren danach geschah, waren Verwaltungsakte entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
  2. Die "Bürgerbeteiligung" hinterließ viel Frust und Ärger bei den Betroffenen. Richtig ernst genommen wurde keines der angeführten Argumente. Wenn wundert es, wenn woanders die Menschen Baumhäuser bauen, um zu protestieren. Leider gibt es bei uns in der Feldmark kaum Büsche und schon gar keine Bäume!

1.3.2019

 Der Ortsrat Hönnersum

(Diese Zusammenfassung wurde auf der Sitzung am 28.2.2019 beschlossen)


Nachtrag


Interessant ist eine Stellungnahme der Gemeinde Harsum,

aus der wir hier Auszüge zitieren möchten:

"Zu den bestehenden Wohngebäuden am südlichen Ortsrand der Ortschaft Hönnersum wird (...) ein Abstand von ca. 800 m eingehalten. (...) Dieses Maß wird aber nicht mehr einzuhalten sein, wenn für die Ortschaft Hönnersum eine bauliche Erweiterung in südlicher Richtung vorgenommen wird. Die Notwendigkeit einer Ortserweiterung besteht.

 

Durch die Ausweisung des Standortbereiches (...) wird der raumordnerisch gewünschte Abstand von 5 km zwischen Windenergieanlagen erheblich unterschritten. Der Abstand zwischen der (...) Anlagengruppe östlich Borsum (...) beträgt lediglich 2,9 km.

 

Die Gemeinde Harsum muss befürchten, dass erhebliche und nicht ausgleichbare Schäden für das Landschaftsbild unabwendbar werden, wenn die Absichten (...) zur Ausführung kämen.

 

Der optische Eindruck in dem weitflächigen Gebiet der Hildesheimer Börde ist außerordentlich stark, die Anlagen sind weithin sichtbar und bestimmen das Landschaftsbild. Aus der Errichtung einer weiteren Anlagengruppe in nur knapp 3 km Entfernung müssen sich erhebliche zusätzliche Belastungen ergeben und das insbesondere dann, wenn es - wie vorgesehen - zum Einsatz größerer Bauhöhen kommt.

 

Die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen erscheinen im Verhältnis zu den Beeinträchtigungen als unzureichend."

 

Diese Gegenargumente brachte die Gemeinde allerdings mit Schreiben vom 9.11.1998 an die Stadt Hildesheim vor. Es handelte sich damals um die beiden Windräder östlich von Bavenstedt. Da kann man nur mit Konrad Adenauer fragen: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?"